Unsere Leistungen
Erbrecht
Testamentsvollstreckung
… soll die Vorstellungen des Verstorbenen nach dem Tod umsetzen. Sie dient genauso dem Schutz von unerfahrenen oder minderjährigen Erben, wie auch einer sicheren und fairen Umsetzung der Anordnungen des Erblassers. Als Testamentsvollstrecker eingesetzt, sorgen wir dafür. Genauso kontrollieren wir andere Vollstrecker bei deren Arbeit.
Erbfolge
Wer erbt von wem? Wer kein Testament vorliegt, gilt gesetzliche Erbfolge. In vielen Fällen empfindet man sie als passend. Schwierig wird es, wenn entfernte Verwandte unerwartet beteiligt sind. Der Klassiker sind Schwiegereltern oder Geschwister des Verstorbenen. Oft will man es einfach nur wissen: Wer erbt denn nun?
Pflichtteil
Der Pflichtteil wird relevant, wenn nahe Verwandte vom Erbe ferngehalten werden. Wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe die Zahlung eines Pflichtteils verlangt werden kann. Wir vertreten berechtigte Ansprüche und wehren unberechtigte ab. Der Pflichtteil ist ein scharfes Schwert. Sachliches und nachvollziehbares Vorgehen entschärft oftmals den Konflikt.
Testamente
… sind keine netten Briefe an die Hinterbliebenen. Sie regeln Ihr Erbe und sollten Streit vermeiden. Erforderlich ist, Ihre Wünsche und Interessen zu erfassen, am Gesetz zu prüfen und sodann rechtssicher zu formulieren. Nach dem Erbfall prüfen wir Wirksamkeit oder Gründe für eine Anfechtung und setzen um.
Erbrecht
… ist mehr als eine Vielzahl von komplexen Paragraphen. Es geht um Anerkennung und Vermögen, aber auch um Schmerz und Gefühle. Es geht nicht nur ums Geld, aber auch. Wir kennen die Regelungen und stehen an Ihrer Seite.
Erbschein
Der Erbschein ist ein Dokument mit dem Sie u. a. gegenüber Behörden und Banken Ihr Erbrecht nachweisen können. Ob er benötigt wird oder nicht, prüfen wir. Wenn erforderlich, unterstützen wir Sie dabei , einen Erbschein bei Gericht zu beantragen. Unberechtigte Ansprüche wehren wir ab. Falsche Erbscheine sind einzuziehen.
Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn der Erblasser per Testament oder das Gesetz mehrere Personen als Erben festlegen. Dies kann unerwartet und ungewünscht sein. Wer bestimmt jetzt was? Wie geht es weiter? Letzter Ausweg Teilungsversteigerung? Als Fachanwalt für Erbrecht erläutere ich die gegenseitigen Aufgaben und Rechte. Die Verteilung des Erbes nennen die Juristen eine “Auseinandersetzung”. Ich setze mich dafür ein, dass sie friedlich und fair verläuft.
Vorweggenommene Erbfolge
Im Erbfall kann es zu spät sein. Auch zu Lebzeiten kann mit Vermögensübertragungen auf spätere Ansprüche, sei es Pflichtteil oder Ausgleich, nicht zuletzt Erbschaftsteuer Einfluss genommen werden.
Wissen
… ist Macht. Oft wissen die Pflichtteilsberechtigten und Erben kaum etwas vom Erbe. Wir ermitteln mit Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen die Grundlagen für sachliches Verhandeln. Überzogene Vorstellungen – in beide Richtungen – können auf diesem Weg korrigiert werden
Erbschaftsstreit
… ist häufig die Folge von Missverständnissen und Zerwürfnissen, die oft nichts mit dem Erbe zu tun haben. Fundierte Information über die Sach- und die Rechtslage helfen vor und auch im Erbfall. Nicht selten geht es nicht ums Recht – aber ohne das Recht geht meist gar nichts.
Häufig gestellte
Fragen
Abhängig vom Güterstand (siehe Ehevertrag) und Zahl der Abkömmlinge (Kinder und Kindeskinder) des Erblassers (Verstorbenen) erbt der überlebende Ehegatte ein Viertel, eine Hälfte oder ein Drittel des Vermögens. Dies stets gemeinsam Abkömmlingen oder Eltern, Großeltern oder Geschwistern, eventuell deren Abkömmlinge (Nichten und Neffen) des Verstorbenen. Nur wenn der Verstorbene keine Abkömmlinge, keine Eltern, keine Großeltern mehr, keine Geschwister, keine Nichten und Neffen hatte, erbt der überlebende Ehegatte allein. Für Eheleute ist es deshalb fast immer ratsam, ein Testament zu errichten.
Die Rechtanwaltskammer Köln erteilte Rechtsanwalt Gert Grey im Anschluss an eine qualifizierte Zusatzausbildung samt Abschlussprüfung mit Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie dem Nachweis besonderer praktischer Erfahrung auf dem Gebiet des Erbrechts die Erlaubnis, den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen. Das Führen des Titels „Fachanwalt für Erbrecht“ erfordert zudem laufende, nachgewiesene Fortbildung im Bereich des Erbrechts. In der Region Troisdorf, Niederkassel, Siegburg, Sankt Augustin, Hennef, Lohmar, Köln und Bonn gibt es nur eine vergleichsweise kleine Zahl von Spezialisten, die berechtigt sind, den Titel Fachanwalt für Erbrecht zu führen. Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Troisdorf.
Zum Voraus gehören im wesentlichen der gemeinsame eheliche Hausrat und die Hochzeitsgeschenke. Je nach den Lebensverhältnissen können dies erhebliche Werte sein. Bei gesetzlichem Erbrecht erhält der überlebende Ehegatte den Voraus im ganzen stets voraus. Zu Gunsten des erbenden Ehegatten wird der Voraus bei der Pflichtteilsberechnung nicht erfasst.
Ja. Sie müssen weder zum Notar noch zum Anwalt. Ein Testament muss lediglich selbst und vollständig handschriftlich und lesbar sein. Es sollte Ort und Datum enthalten. Es muss im Erbfall gefunden und dem Gericht vorgelegt werden. Gleichwohl: Es geht um Ihr gesamtes Vermögen. Wir prüfen Ihr Testament, wenn gewünscht, entwerfen wir es nach Ihren Wünschen rechtssicher. Wir geben Ihnen die sicheren Formulierungen und notwendigen Hinweise zur Hand, damit Ihr Wille auch umgesetzt wird.
Verlangen ja, ab nicht gegen den Willen des Erblassers durchsetzen. Ein Pflichtteilsanspruch entsteht erst im Erbfall. Zu Lebzeiten können aber durchaus Vereinbarungen über einen künftigen Pflichtteil einvernehmlich getroffen werden. Dies kann sinnvoll sein. Wir entwerfen und begleiten Sie zum Notar, der diese Vereinbarungen beurkunden muss, damit sie wirksam werden.
Den Pflichtteil verlangen können Abkömmlinge (Kinder und Enkelkinder) und Ehegatten, unter Umständen auch die Eltern, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag vom Erbe ausgeschlossen wurden. In besonderen Fällen ist zuvor eine Ausschaltung des Erbes erforderlich. Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf eine Geldzahlung gegen den Erben. Der Pflichtteil ist halb so hoch, wie es der gesetzliche Erbteil zum Zeitpunkt des Todes wäre.
Wer einen Pflichtteil bekäme, hat unter Umständen zusätzlich einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung. Der Anspruch entsteht, wenn der Verstorbenen zu Lebzeiten Vermögen verschenkt hat. Das verschenkte Vermögen ist beim Erbfall nicht mehr vorhanden, daher kein Pflichtteil. Bei der Pflichtteilsergänzung wird sodann gerechnet, als ob das Vermögen noch vorhanden wäre.
Das gesetzliche Erbrecht orientiert sich an den Vorstellungen des 19. Jahrhunderts und grundsätzlich an der bestehenden Ehe. Schon eine Scheidung kann im gesetzlichen Erbrecht drastisch stören. Ein Erbrecht des geschiedenen Ehegatten ist denkbar. Vollends nicht vorgesehen ist das Eingehen einer neuen Partnerschaft, vielleicht sogar mit jeweils eigenen und später gemeinsamen Kindern. Ohne eine faire und zeitgemäße Regelung sind massive Spannungen vor und nach dem Erbfall absehbar.
Ja. Betreuung heißt nicht Entmündigung oder Verlust der Testierfähigkeit. Weder Betreuer noch Gericht müssen zustimmen oder dürfen Einfluss nehmen. Besteht Gefahr, dass die Testierfähigkeit des Betreuten angezweifelt wird, sollte mit einem Sachverständigen zusammengearbeitet werden, der die Testierfähigkeit vorab bestätigt.
Ja, wenn man zum Kreis der Anfechtungsberechtigten gehört, einen Anfechtungsgrund hat und rechtzeitig am richtigen Ort die Erklärung abgibt. Keine Frage, die man mit einem Satz beantworten kann.
Nein. Das OLG Köln hat am 14.11.2016 mit Hinweis auf § 2065 BGB entschieden, dass eine solche Klausel nicht hinreichend bestimmt und damit unwirksam ist. Folge war, dass die gesetzliche Erbfolge galt – unabhängig davon, wer den Erblasser pflegte oder begleitete. Wenn Sie jemanden für den Einsatz bei Ihrer Pflege mit dem Erbe belohnen wollen, lassen Sie sich beraten. Wir nennen Wege, dass das Erbe dahin fließt, wo Sie es wünschen.