Fachanwälte Grey und Grundhoff Troisdorf

Gemeinsam im Recht

… mit Ihnen. Sie haben Ideen, Fragen, Ziele oder Probleme.
Sie suchen Rat. Gleich ob als Unternehmer/in, Privatmann/frau, Familienmitglied oder Alleinstehende/r.
Ihre Interessen stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Das heißt nicht, dass Sie immer und mit allem „Recht haben“ – aber Sie haben das Recht, dass Ihre Interessen im Rahmen des Rechts gesehen, beachtet und durchgesetzt werden. Gemeinsam mit uns. Das verstehen wir unter: Gemeinsam im Recht.

Wir sind Fachanwälte und spezialisiert auf unsere Schwerpunkte. Die Rechtslage kennen wir. Wir wissen aber auch, dass ein Rechtsstreit oft das Letzte ist, was Sie wollen. Sie wollen keinen Streit, Sie haben Interessen. Wir hören zu. Wir verhandeln Ihr Interesse sachlich, kompetent und stets mit Blick auf eine einvernehmliche und friedliche Lösung.

Wenn es geboten ist, gehen wir für Sie zu Gericht. Gegen wen auch immer, vertreten wir engagiert nur eine Seite: Ihre.

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Häufig gestellte

Fragen an Grey & Grundhoff

“Wer mich zuletzt pflegt und begleitet, soll mein Erbe sein”. Testament bei Pflege wirksam?

Nein. Das OLG Köln hat am 14.11.2016 mit Hinweis auf § 2065 BGB entschieden, dass eine solche Klausel nicht hinreichend bestimmt und damit unwirksam ist. Folge war, dass die gesetzliche Erbfolge galt – unabhängig davon, wer den Erblasser pflegte oder begleitete. Wenn Sie jemanden für den Einsatz bei Ihrer Pflege mit dem Erbe belohnen wollen, lassen Sie sich beraten. Wir nennen Wege, dass das Erbe dahin fließt, wo Sie es wünschen.

Wer trägt die Kosten im Arbeitsrechtsstreit?

Im Arbeitsrecht ist das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung von Vorteil, weil vor dem Arbeitsgericht die Rechtsanwaltskosten auch dann nicht von der Gegenseite erstattet werden, wenn der Prozess gewonnen wird. Alternativ kann über den Rechtsanwalt Prozesskostenhilfe beantragt werden. Bei Bewilligung trägt die Staatskasse die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

Kann ich mich gegen eine betriebsbedingte Kündigung wehren ?

Auch gegen eine betriebsbedingte Kündigung kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage eingereicht werden. Wird die Frist versäumt, ist die Kündigung wirksam mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer keine Möglichkeit mehr hat, eine Abfindung zu erhalten. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Abfindung –etwa im Rahmen eines Sozialplans oder eines Aufhebungsvertrages- zugesagt wurde.

Was bedeutet Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Die Rechtanwaltskammer Köln erteilte Rechtsanwältin Marion Grundhoff im Anschluss an eine qualifizierte Zusatzausbildung samt Abschlussprüfung mit Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie dem Nachweis besonderer praktischer Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts die Erlaubnis, den Titel „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen. Das Führen des Titels „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ erfordert zudem laufende, nachgewiesene Fortbildung im Bereich des Arbeitsrechts. In der Region Troisdorf, Niederkassel, Siegburg, Sankt Augustin, Hennef, Lohmar, Köln und Bonn gibt es nur eine vergleichsweise kleine Zahl von Spezialisten, die berechtigt sind, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht in Troisdorf.

Was kostet eine Scheidung?

Den Großteil der Scheidungen bezahlt der Staat. Dies gilt sowohl für die Gerichts- als auch für die Rechtsanwaltskosten. Liegt der Mandant unter bestimmten Einkommensgrenzen, kann er über den Rechtsanwalt Verfahrenskostenhilfe beantragen mit der Folge, dass im Falle der Bewilligung keine Gerichtsgebühren erhoben werden und der Rechtsanwalt unmittelbar mit der Staatskasse abrechnet.

Was hat es mit dem Trennungsjahr auf sich ?

Für die Scheidung einer Ehe ist Voraussetzung, dass die Eheleute mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben. Die Trennung kann auch innerhalb der ehelichen Wohnung erfolgen. Die Trennung als solche hat aber keinen Einfluss auf die Teilung des Vermögens oder Rentenanwartschaften. Erst mit Zustellung des Scheidungsantrages wirtschaftet jeder für sich allein.

Was bedeutet Fachanwalt für Familienrecht?

Ein Fachanwalt für Familienrecht ist auf dieses Gebiet besonders spezialisiert und befähigt.

Die Rechtanwaltskammer Köln erteilte Rechtsanwältin Marion Grundhoff im Anschluss an eine qualifizierte Zusatzausbildung samt Abschlussprüfung mit Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie dem Nachweis besonderer praktischer Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts die Erlaubnis, den Titel „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen. Das Führen des Titels „Fachanwalt für Familienrecht“ erfordert zudem laufende, nachgewiesene Fortbildung im Bereich des Familienrechts. In der Region Troisdorf, Niederkassel, Siegburg, Sankt Augustin, Hennef, Lohmar, Köln und Bonn gibt es nur eine vergleichsweise kleine Zahl von Spezialisten, die berechtigt sind, den Titel Fachanwalt für Familienrecht zu führen. Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Troisdorf.

Benötige ich eine Vorsorgevollmacht?

Jeder kann zu jedem Zeitpunkt – auch nur zeitweise – in die Lage geraten, dass ein anderer ihn bei geschäftlichen, finanziellen, persönlichen Dingen vertreten muss. Noch gibt es keine gesetzliche Regelung, dass der Ehegatte automatisch einspringen kann. Die Vorsorgevollmacht kann helfen und ist unentbehrlich um eine gerichtliche Betreuung mit allen ihren Formalitäten zu verhindern. Gleichzeitig ist sie ein gefährliches Instrument und sollte nur mit Bedacht und kontrolliert erteilt werden. Sonst könnte die gewünschte Hilfe in Bevormundung und Entmachtung kippen.

Benötige ich eine Patientenverfügung?

Unabhängig vom Alter kann jeder in die Lage geraten über eine Heilmaßnahme entscheiden zu müssen, aber nichts mehr sagen zu können. Wer sich den ärztliche Vorgaben immer und ohne Ausnahme unterwerfen möchte, braucht keine Verfügung. Wer in der einen oder anderen Frage eigene Vorstellungen hat, benötigt eine schriftliche Patientenverfügung. Ohne sie kann niemand für Sie handeln oder entsprechenden Einfluß nehmen.

Haften Schwiegerkinder für den Unterhalt der Schwiegereltern?

Schwiegerkinder haften nicht persönlich, da sie mit den Schwiegereltern nicht verwandt sind. Gleichwohl spielt das Vermögen und das Einkommen der Schwiegerkinder eine Rolle bei der Unterhaltsberechnung der leiblichen Kinder, sprich der Ehegatten. Spätestens, wenn der Sozialhilfeträger Auskunft von den Eheleuten verlangt ist sorgfältig zu prüfen, ob und wieviel vom Einkommen hier einzusetzen ist.

Ist die Anfechtung eines Testaments möglich?

Ja, wenn man zum Kreis der Anfechtungsberechtigten gehört, einen Anfechtungsgrund hat und rechtzeitig am richtigen Ort die Erklärung abgibt. Keine Frage, die man mit einem Satz beantworten kann.

Kann ein Betreuter ein Testament errichten?

Ja. Betreuung heißt nicht Entmündigung oder Verlust der Testierfähigkeit. Weder Betreuer noch Gericht müssen zustimmen oder dürfen Einfluss nehmen. Besteht Gefahr, dass die Testierfähigkeit des Betreuten angezweifelt wird, sollte mit einem Sachverständigen zusammengearbeitet werden, der die Testierfähigkeit vorab bestätigt.

Patchworkfamilie und Erbrecht ?

Das gesetzliche Erbrecht orientiert sich an den Vorstellungen des 19. Jahrhunderts und grundsätzlich an der bestehenden Ehe. Schon eine Scheidung kann im gesetzlichen Erbrecht drastisch stören. Ein Erbrecht des geschiedenen Ehegatten ist denkbar. Vollends nicht vorgesehen ist das Eingehen einer neuen Partnerschaft, vielleicht sogar mit jeweils eigenen und später gemeinsamen Kindern. Ohne eine faire und zeitgemäße Regelung sind massive Spannungen vor und nach dem Erbfall absehbar.

Was bedeutet Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Wer einen Pflichtteil bekäme, hat unter Umständen zusätzlich einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung. Der Anspruch entsteht, wenn der Verstorbenen zu Lebzeiten Vermögen verschenkt hat. Das verschenkte Vermögen ist beim Erbfall nicht mehr vorhanden, daher kein Pflichtteil. Bei der Pflichtteilsergänzung wird sodann gerechnet, als ob das Vermögen noch vorhanden wäre.

Pflichtteil – Wer bekommt ihn?

Den Pflichtteil verlangen können Abkömmlinge (Kinder und Enkelkinder) und Ehegatten, unter Umständen auch die Eltern, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag vom Erbe ausgeschlossen wurden. In besonderen Fällen ist zuvor eine Ausschaltung des Erbes erforderlich. Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf eine Geldzahlung gegen den Erben. Der Pflichtteil ist halb so hoch, wie es der gesetzliche Erbteil zum Zeitpunkt des Todes wäre.

Pflichtteil – Kann ich den Pflichtteil schon zu Lebzeiten verlangen?

Verlangen ja, ab nicht gegen den Willen des Erblassers durchsetzen. Ein Pflichtteilsanspruch entsteht erst im Erbfall. Zu Lebzeiten können aber durchaus Vereinbarungen über einen künftigen Pflichtteil einvernehmlich getroffen werden. Dies kann sinnvoll sein. Wir entwerfen und begleiten Sie zum Notar, der diese Vereinbarungen beurkunden muss, damit sie wirksam werden.

Kann ich mein Testament selbst schreiben?

Ja. Sie müssen weder zum Notar noch zum Anwalt. Ein Testament muss lediglich selbst und vollständig handschriftlich und lesbar sein. Es sollte Ort und Datum enthalten. Es muss im Erbfall gefunden und dem Gericht vorgelegt werden. Gleichwohl: Es geht um Ihr gesamtes Vermögen. Wir prüfen Ihr Testament, wenn gewünscht, entwerfen wir es nach Ihren Wünschen rechtssicher. Wir geben Ihnen die sicheren Formulierungen und notwendigen Hinweise zur Hand, damit Ihr Wille auch umgesetzt wird.

Was ist der „Voraus“?

Zum Voraus gehören im wesentlichen der gemeinsame eheliche Hausrat und die Hochzeitsgeschenke. Je nach den Lebensverhältnissen können dies erhebliche Werte sein. Bei gesetzlichem Erbrecht erhält der überlebende Ehegatte den Voraus im ganzen stets voraus. Zu Gunsten des erbenden Ehegatten wird der Voraus bei der Pflichtteilsberechnung nicht erfasst.

Vertreten Sie uns bundesweit und international?

Ja, wenn es geboten ist. Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt ist vor jedem Land- und Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt. Viele unserer Mandanten kommen aus der Region Troisdorf, Niederkassel, Lohmar, Sankt Augustin, Hennef oder Siegburg. Beratungsmandate führen wir auch überregional. Die modernen Kommunikationsmittel lassen Entfernungen weniger wiegen.

Auch internationale Mandate sind geläufig. Immer wieder überschreiten unternehmerische Tätigkeit, Familien- oder Erbfälle die nationalen Grenzen, sei es durch Vermögen oder Personen.

Was kostet anwaltliche Tätigkeit?

Anwaltliche Gebühren richten sich zunächst nach dem Gesetz. Ausgehend von der Art der Tätigkeit und dem Wert der Sache (Streitgegenstand) wird die Gebühr ermittelt. Es trifft nicht zu, dass jedes Schreiben und jedes Gespräch neue Gebühren auslöst. Das Gesetz pauschaliert, sodass auch der Rechtsanwalt motiviert ist, zügig und einigungsorientiert für Sie zu arbeiten.

In Einzelfällen kann es aus Gründen Gebührenfairness geboten sein vom Gesetz abzuweichen, sei es nach oben oder nach unten.

Laufende unternehmerische Beratung rechnen wir üblicherweise mit festen monatlichen Sätzen ab.

Immer klären wir dieses Thema vorab. Überraschungen sind für keine Seite dienlich. Fragen Sie nach den Kosten unser Tätigkeit! Wir können auch Ihr Prozesskostenrisiko abschätzen. Diese Auskunft kostet nie etwas. Nicht fragen, kann teuer werden.

Was bedeutet Fachanwalt für Erbrecht?

Die Rechtanwaltskammer Köln erteilte Rechtsanwalt Gert Grey im Anschluss an eine qualifizierte Zusatzausbildung samt Abschlussprüfung mit Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie dem Nachweis besonderer praktischer Erfahrung auf dem Gebiet des Erbrechts die Erlaubnis, den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen. Das Führen des Titels „Fachanwalt für Erbrecht“ erfordert zudem laufende, nachgewiesene Fortbildung im Bereich des Erbrechts. In der Region Troisdorf, Niederkassel, Siegburg, Sankt Augustin, Hennef, Lohmar, Köln und Bonn gibt es nur eine vergleichsweise kleine Zahl von Spezialisten, die berechtigt sind, den Titel Fachanwalt für Erbrecht zu führen. Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Troisdorf.

Wie erbt ein Ehegatte?

Abhängig vom Güterstand (siehe Ehevertrag) und Zahl der Abkömmlinge (Kinder und Kindeskinder) des Erblassers (Verstorbenen) erbt der überlebende Ehegatte ein Viertel, eine Hälfte oder ein Drittel des Vermögens. Dies stets gemeinsam Abkömmlingen oder Eltern, Großeltern oder Geschwistern, eventuell deren Abkömmlinge (Nichten und Neffen) des Verstorbenen. Nur wenn der Verstorbene keine Abkömmlinge, keine Eltern, keine Großeltern mehr, keine Geschwister, keine Nichten und Neffen hatte, erbt der überlebende Ehegatte allein. Für Eheleute ist es deshalb fast immer ratsam, ein Testament zu errichten.