Benötige ich eine Vorsorgevollmacht?
Jeder kann zu jedem Zeitpunkt – auch nur zeitweise – in die Lage geraten, dass ein anderer ihn bei geschäftlichen, finanziellen, persönlichen Dingen vertreten muss. Noch gibt es keine gesetzliche Regelung, dass der Ehegatte automatisch einspringen kann. Die Vorsorgevollmacht kann helfen und ist unentbehrlich um eine gerichtliche Betreuung mit allen ihren Formalitäten zu verhindern. Gleichzeitig ist sie ein gefährliches Instrument und sollte nur mit Bedacht und kontrolliert erteilt werden. Sonst könnte die gewünschte Hilfe in Bevormundung und Entmachtung kippen.
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