Wie erbt ein Ehegatte?
Abhängig vom Güterstand (siehe Ehevertrag) und Zahl der Abkömmlinge (Kinder und Kindeskinder) des Erblassers (Verstorbenen) erbt der überlebende Ehegatte ein Viertel, eine Hälfte oder ein Drittel des Vermögens. Dies stets gemeinsam Abkömmlingen oder Eltern, Großeltern oder Geschwistern, eventuell deren Abkömmlinge (Nichten und Neffen) des Verstorbenen. Nur wenn der Verstorbene keine Abkömmlinge, keine Eltern, keine Großeltern mehr, keine Geschwister, keine Nichten und Neffen hatte, erbt der überlebende Ehegatte allein. Für Eheleute ist es deshalb fast immer ratsam, ein Testament zu errichten.