Haften Schwiegerkinder für den Unterhalt der Schwiegereltern?
Schwiegerkinder haften nicht persönlich, da sie mit den Schwiegereltern nicht verwandt sind. Gleichwohl spielt das Vermögen und das Einkommen der Schwiegerkinder eine Rolle bei der Unterhaltsberechnung der leiblichen Kinder, sprich der Ehegatten. Spätestens, wenn der Sozialhilfeträger Auskunft von den Eheleuten verlangt ist sorgfältig zu prüfen, ob und wieviel vom Einkommen hier einzusetzen ist.
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