Kann ein Betreuter ein Testament errichten?
Ja. Betreuung heißt nicht Entmündigung oder Verlust der Testierfähigkeit. Weder Betreuer noch Gericht müssen zustimmen oder dürfen Einfluss nehmen. Besteht Gefahr, dass die Testierfähigkeit des Betreuten angezweifelt wird, sollte mit einem Sachverständigen zusammengearbeitet werden, der die Testierfähigkeit vorab bestätigt.
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