Pflichtteil – Kann ich den Pflichtteil schon zu Lebzeiten verlangen?
Verlangen ja, ab nicht gegen den Willen des Erblassers durchsetzen. Ein Pflichtteilsanspruch entsteht erst im Erbfall. Zu Lebzeiten können aber durchaus Vereinbarungen über einen künftigen Pflichtteil einvernehmlich getroffen werden. Dies kann sinnvoll sein. Wir entwerfen und begleiten Sie zum Notar, der diese Vereinbarungen beurkunden muss, damit sie wirksam werden.
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