Kann ich mich gegen eine betriebsbedingte Kündigung wehren ?
Auch gegen eine betriebsbedingte Kündigung kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage eingereicht werden. Wird die Frist versäumt, ist die Kündigung wirksam mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer keine Möglichkeit mehr hat, eine Abfindung zu erhalten. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Abfindung –etwa im Rahmen eines Sozialplans oder eines Aufhebungsvertrages- zugesagt wurde.
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