Patchworkfamilie und Erbrecht ?

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Das gesetzliche Erbrecht orientiert sich an den Vorstellungen des 19. Jahrhunderts und grundsätzlich an der bestehenden Ehe. Schon eine Scheidung kann im gesetzlichen Erbrecht drastisch stören. Ein Erbrecht des geschiedenen Ehegatten ist denkbar. Vollends nicht vorgesehen ist das Eingehen einer neuen Partnerschaft, vielleicht sogar mit jeweils eigenen und später gemeinsamen Kindern. Ohne eine faire und zeitgemäße Regelung sind massive Spannungen vor und nach dem Erbfall absehbar.

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