Was bedeutet Pflichtteilsergänzungsanspruch?

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Wer einen Pflichtteil bekäme, hat unter Umständen zusätzlich einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung. Der Anspruch entsteht, wenn der Verstorbenen zu Lebzeiten Vermögen verschenkt hat. Das verschenkte Vermögen ist beim Erbfall nicht mehr vorhanden, daher kein Pflichtteil. Bei der Pflichtteilsergänzung wird sodann gerechnet, als ob das Vermögen noch vorhanden wäre.

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