Was hat es mit dem Trennungsjahr auf sich ?
Für die Scheidung einer Ehe ist Voraussetzung, dass die Eheleute mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben. Die Trennung kann auch innerhalb der ehelichen Wohnung erfolgen. Die Trennung als solche hat aber keinen Einfluss auf die Teilung des Vermögens oder Rentenanwartschaften. Erst mit Zustellung des Scheidungsantrages wirtschaftet jeder für sich allein.
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