Was ist der „Voraus“?
Zum Voraus gehören im wesentlichen der gemeinsame eheliche Hausrat und die Hochzeitsgeschenke. Je nach den Lebensverhältnissen können dies erhebliche Werte sein. Bei gesetzlichem Erbrecht erhält der überlebende Ehegatte den Voraus im ganzen stets voraus. Zu Gunsten des erbenden Ehegatten wird der Voraus bei der Pflichtteilsberechnung nicht erfasst.
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