Was kostet eine Scheidung?

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Den Großteil der Scheidungen bezahlt der Staat. Dies gilt sowohl für die Gerichts- als auch für die Rechtsanwaltskosten. Liegt der Mandant unter bestimmten Einkommensgrenzen, kann er über den Rechtsanwalt Verfahrenskostenhilfe beantragen mit der Folge, dass im Falle der Bewilligung keine Gerichtsgebühren erhoben werden und der Rechtsanwalt unmittelbar mit der Staatskasse abrechnet.

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