“Wer mich zuletzt pflegt und begleitet, soll mein Erbe sein”. Testament bei Pflege wirksam?
Nein. Das OLG Köln hat am 14.11.2016 mit Hinweis auf § 2065 BGB entschieden, dass eine solche Klausel nicht hinreichend bestimmt und damit unwirksam ist. Folge war, dass die gesetzliche Erbfolge galt – unabhängig davon, wer den Erblasser pflegte oder begleitete. Wenn Sie jemanden für den Einsatz bei Ihrer Pflege mit dem Erbe belohnen wollen, lassen Sie sich beraten. Wir nennen Wege, dass das Erbe dahin fließt, wo Sie es wünschen.
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