Unsere Leistungen

Familienrecht

Grey und Grundhoff - Familienrecht Troisdorf

Unterhalt

Der besser verdienende Ehepartner schuldet Unterhalt. Dies gilt im Familienrecht für den Zeitraum vor der Scheidung als auch nach der Scheidung. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen. Der Unterhalt gegenüber minderjährigen Kindern ist vorrangig. Aber auch Unterhaltsansprüche der eigenen Eltern, die sich nicht (mehr) selbst versorgen können, kommen in Betracht.

Scheidung

Manchmal ist sie unumgänglich. Eine Trennung vom Ehepartner steht bevor. Eine Scheidung kann nur durch einen Rechtsanwalt bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Erst durch die Zustellung des Scheidungsantrages wirtschaften die Eheleute getrennt. Das gilt sowohl für das Vermögen als auch für die Rentenanwartschaften.

Sorgerecht

…bleibt in aller Regel bei beiden Elternteilen. Auch bei nichtehelichen Kindern sollen die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Nur in Ausnahmefällen wird die elterliche Sorge oder Teile davon wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Gesundheitsfürsorge auf einen Elternteil übertragen

Zugewinnausgleich

Das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen wird im Familienrecht geteilt. Hierzu gehören Häuser, Aktien, aber auch Lottogewinne oder Schmerzensgeldzahlungen, die einem Ehegatten erst Jahre nach der Trennung zugute kommen.

Versorgungsausgleich

Die in der Ehezeit erwirtschafteten Rentenanwartschaften werden geteilt, dies gilt für gesetzliche Rentenanwartschaften genauso, wie für die betriebliche Altersvorsorge oder die Beamtenversorgung.

Umgang

Das Recht der Kinder und Eltern, Kontakt zueinander zu haben, kann niemandem genommen werden. Das Jugendamt steht für eine außergerichtliche Einigung, Rechtsanwälte und Gerichte für einen (gerichtlichen) Vergleich oder als letztes Mittel für eine zwangsweise Durchsetzung des Umgangsrechts zur Verfügung.

Eheverträge

… können  Streitigkeiten oft vermeiden. Insbesondere bei höheren Einkünften und Vermögen, kann der Abschluss eines Ehevertrages nach entsprechender Beratung sinnvoll sein.

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften

Auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften finden alle Regelungen zur Scheidung, zum Vermögen und zum Versorgungsausgleich Anwendung

Kosten

Zwischen 0,- € und 20.000,- € oder mehr kann eine Scheidung kosten. Nutzen Sie die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe oder versuchen Sie bei höheren Einkommen die wesentlichen Punkte außergerichtlich zu regeln um Kosten zu sparen.

Wichtig zu wissen: Sogenannte „Online-Scheidungen“ sind nicht billiger, auch hier werden die gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren abgerechnet.

Häufig gestellte

Fragen

Was bedeutet Fachanwalt für Familienrecht?

Ein Fachanwalt für Familienrecht ist auf dieses Gebiet besonders spezialisiert und befähigt.

Die Rechtanwaltskammer Köln erteilte Rechtsanwältin Marion Grundhoff im Anschluss an eine qualifizierte Zusatzausbildung samt Abschlussprüfung mit Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie dem Nachweis besonderer praktischer Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts die Erlaubnis, den Titel „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen. Das Führen des Titels „Fachanwalt für Familienrecht“ erfordert zudem laufende, nachgewiesene Fortbildung im Bereich des Familienrechts. In der Region Troisdorf, Niederkassel, Siegburg, Sankt Augustin, Hennef, Lohmar, Köln und Bonn gibt es nur eine vergleichsweise kleine Zahl von Spezialisten, die berechtigt sind, den Titel Fachanwalt für Familienrecht zu führen. Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Troisdorf.

Was hat es mit dem Trennungsjahr auf sich ?

Für die Scheidung einer Ehe ist Voraussetzung, dass die Eheleute mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben. Die Trennung kann auch innerhalb der ehelichen Wohnung erfolgen. Die Trennung als solche hat aber keinen Einfluss auf die Teilung des Vermögens oder Rentenanwartschaften. Erst mit Zustellung des Scheidungsantrages wirtschaftet jeder für sich allein.

Was kostet eine Scheidung?

Den Großteil der Scheidungen bezahlt der Staat. Dies gilt sowohl für die Gerichts- als auch für die Rechtsanwaltskosten. Liegt der Mandant unter bestimmten Einkommensgrenzen, kann er über den Rechtsanwalt Verfahrenskostenhilfe beantragen mit der Folge, dass im Falle der Bewilligung keine Gerichtsgebühren erhoben werden und der Rechtsanwalt unmittelbar mit der Staatskasse abrechnet.