Unsere Leistungen

Seniorenrecht

Grey und Grundhoff - Arbeitsrecht Troisdorf

Schutz vor Erbschleichern

…bedeutet Schutz vor davor, dass auf unmoralische oder widerrechtliche Weise Einfluss auf Sie genommen wird. Der Schutz ist schwierig, aber möglich. Zumindest bei widerrechtlichem Vorgehen können wir eingreifen. Lassen Sie Ihre Bevollmächtigten kontrollieren, notfalls mit gerichtlicher Hilfe und einstweiligem Rechtschutz. Legen Sie wesentliche Dinge in guten Zeiten unverrückbar fest.

Elternunterhalt

Verwandte sind einander zum Unterhalt verpflichtet. Insbesondere, wenn Ansprüche der Eltern gegen die erwachsenen Kinder durch den Sozialhilfeträger geltend gemacht werden, prüfen wir, inwieweit Einkommen und Vermögen einbezogen werden müssen. Rechtzeitige Vorsorge aller Beteiligten kann im Einzelfall deutliche Vermögensvorteile für die Verpflichteten bringen.

Wohn- und Teilhabegesetz (NRW)

Zuwendungen, sprich auch Vermögensvorteile durch Testamente, an Heime, aber auch ambulante Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen sind zum Schutz der Gleichbehandlung der Bewohner und Pflegebedürftigen verboten. Die gesetzlich klare Regelung, die nur in § 7 Abs. 4 WTG NRW eine Ausnahmemöglichkeit vorsieht, ist häufig nicht bekannt. Auf gesetzliche Betreuer findet das Verbot keine Anwendung.

Patientenverfügung

Es geht um Ihr Leben und Ihre Gesundheit. Wenn Sie konkrete Vorstellungen haben, wenn Sie bestimmte Behandlungen wünschen und bestimmte ablehnen, müssen Sie dies schriftlich festlegen. Nur dann kann Ihr Bevollmächtigter mit Ihrer schriftlichen Patientenverfügung dafür sorgen, dass Ihre Wünsche im Ernstfall umgesetzt werden – auch wenn Sie hilflos sind und nichts mehr sagen können. Sie sollten Ernst genommen werden! Wir schnüren Ihre Vorsorgepaket (Vollmacht, Patientenverfügung, Testament) nach Maß – zum Festpreis.

Vorsorge

… ist besser als Nachsehen. Wer bei Krankheit oder sonstigen Schwierigkeiten nicht agieren kann oder Hilfe braucht, hat es schwer genug. Mit einem Paket aus Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Bestattungsverfügung wird Ihr Wille auch dann noch beachtet, wenn es schwierig wird.

Geben mit „warmer Hand“

… kann sinnvoll sein, um lebzeitig faire Regelungen zu unterstützen. Es sollte wohlüberlegt sein, um nicht selbst in Not zu geraten. Es droht der Widerruf – schlimmstenfalls über den Sozialhilfeträger.

Häufig gestellte

Fragen

Haften Schwiegerkinder für den Unterhalt der Schwiegereltern?

Schwiegerkinder haften nicht persönlich, da sie mit den Schwiegereltern nicht verwandt sind. Gleichwohl spielt das Vermögen und das Einkommen der Schwiegerkinder eine Rolle bei der Unterhaltsberechnung der leiblichen Kinder, sprich der Ehegatten. Spätestens, wenn der Sozialhilfeträger Auskunft von den Eheleuten verlangt ist sorgfältig zu prüfen, ob und wieviel vom Einkommen hier einzusetzen ist.

Benötige ich eine Patientenverfügung?

Unabhängig vom Alter kann jeder in die Lage geraten über eine Heilmaßnahme entscheiden zu müssen, aber nichts mehr sagen zu können. Wer sich den ärztliche Vorgaben immer und ohne Ausnahme unterwerfen möchte, braucht keine Verfügung. Wer in der einen oder anderen Frage eigene Vorstellungen hat, benötigt eine schriftliche Patientenverfügung. Ohne sie kann niemand für Sie handeln oder entsprechenden Einfluß nehmen.

Benötige ich eine Vorsorgevollmacht?

Jeder kann zu jedem Zeitpunkt – auch nur zeitweise – in die Lage geraten, dass ein anderer ihn bei geschäftlichen, finanziellen, persönlichen Dingen vertreten muss. Noch gibt es keine gesetzliche Regelung, dass der Ehegatte automatisch einspringen kann. Die Vorsorgevollmacht kann helfen und ist unentbehrlich um eine gerichtliche Betreuung mit allen ihren Formalitäten zu verhindern. Gleichzeitig ist sie ein gefährliches Instrument und sollte nur mit Bedacht und kontrolliert erteilt werden. Sonst könnte die gewünschte Hilfe in Bevormundung und Entmachtung kippen.

“Wer mich zuletzt pflegt und begleitet, soll mein Erbe sein”. Testament bei Pflege wirksam?

Nein. Das OLG Köln hat am 14.11.2016 mit Hinweis auf § 2065 BGB entschieden, dass eine solche Klausel nicht hinreichend bestimmt und damit unwirksam ist. Folge war, dass die gesetzliche Erbfolge galt – unabhängig davon, wer den Erblasser pflegte oder begleitete. Wenn Sie jemanden für den Einsatz bei Ihrer Pflege mit dem Erbe belohnen wollen, lassen Sie sich beraten. Wir nennen Wege, dass das Erbe dahin fließt, wo Sie es wünschen.