Pflichtteil – Wer bekommt ihn?
Den Pflichtteil verlangen können Abkömmlinge (Kinder und Enkelkinder) und Ehegatten, unter Umständen auch die Eltern, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag vom Erbe ausgeschlossen wurden. In besonderen Fällen ist zuvor eine Ausschaltung des Erbes erforderlich. Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf eine Geldzahlung gegen den Erben. Der Pflichtteil ist halb so hoch, wie es der gesetzliche Erbteil zum Zeitpunkt des Todes wäre.
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